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Wohngeld beantragen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Unterlagen
1. Miet- bzw. Untermietvertrag
2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
Kosten
keine
Hinweise und Besonderheiten
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Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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Downloads
- Antrag auf Mietzuschuss
- Anlage: Angaben des Vermieters (Mietzuschuss)
- Antrag auf Lastenzuschuss (Eigentum)
- Anlage: Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage: Untervermietung
- Antrag Bildung und Teilhabe
- Ergänzende Erklärung
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Schritt für Schritt zum Wohngeld
- Verdienstbescheinigung Auszubildende
- Verdienstbescheinigung
- Vordruck ab 4 Personen
- Wohnflächenberechnung
Zuständige Einrichtung
Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
1. Miet- bzw. Untermietvertrag
2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
keine
Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietbeihilfe, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Mietzuschuss https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1432/showHerr
Nico
Ernst
68
Herr
Christian
Jennessen
64