Navigation

  • Zum Inhalt springen
  • Startseite
  • Dienstleistungen
  • Öffnungszeiten
  • Suche
  • Anmelden

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

Öffnungszeiten Wohngeldstelle:

Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        08:00 bis 12:00 Uhr  &  14:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

 

Unterlagen

1. Miet- bzw. Untermietvertrag

2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag

3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung

4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe

5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.

6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten

7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)

8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.

9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld

Kosten

keine

Hinweise und Besonderheiten

Für den Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.
  • Einreichen/Nachreichen von Wohngeldunterlagen

  • Wohngeld beantragen

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.
  • Einreichen/Nachreichen von Wohngeldunterlagen

  • Wohngeld beantragen

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Downloads

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Anlage: Angaben des Vermieters (Mietzuschuss)
  • Antrag auf Lastenzuschuss (Eigentum)
  • Anlage: Unterhaltsverpflichtungen
  • Anlage: Untervermietung
  • Antrag Bildung und Teilhabe
  • Ergänzende Erklärung
  • Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
  • Schritt für Schritt zum Wohngeld
  • Verdienstbescheinigung Auszubildende
  • Verdienstbescheinigung
  • Vordruck ab 4 Personen
  • Wohnflächenberechnung

Zuständige Einrichtung

Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Nico Ernst:
Tel: 02431 85-231
E-Mail: nico.ernst@erkelenz.de
Herr Christian Jennessen:
Tel: 02431 85-348
E-Mail: christian.jennessen@erkelenz.de
Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

Öffnungszeiten Wohngeldstelle:

Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        08:00 bis 12:00 Uhr  &  14:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

 

1. Miet- bzw. Untermietvertrag

2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag

3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung

4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe

5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.

6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten

7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)

8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.

9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

keine

Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietbeihilfe, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Mietzuschuss https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1432/show
Wohngeldstelle
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Nico

Ernst

68

02431 85-231
nico.ernst@erkelenz.de

Herr

Christian

Jennessen

64

02431 85-348
christian.jennessen@erkelenz.de
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit