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Straßenreinigung
Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten. Gehwege sind selbständige Gehwege, sowie alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist.
Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. Dieser umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlicher Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Die Reinigung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaften obliegt den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils nur bis zur Straßenmitte.
Bei Grundstücken, die an Straßen bzw. Straßenteile angrenzen, die von der Stadt Erkelenz einmal wöchentlich gereinigt werden, ist der Bürgersteig zu reinigen.
Nähere Informationen zu Art und Umfang der Reinigungspflicht können Sie der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erkelenz entnehmen.
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten. Gehwege sind selbständige Gehwege, sowie alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist.
Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. Dieser umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlicher Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Die Reinigung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaften obliegt den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils nur bis zur Straßenmitte.
Bei Grundstücken, die an Straßen bzw. Straßenteile angrenzen, die von der Stadt Erkelenz einmal wöchentlich gereinigt werden, ist der Bürgersteig zu reinigen.
Nähere Informationen zu Art und Umfang der Reinigungspflicht können Sie der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erkelenz entnehmen.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1485/show