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 Überwuchs

Anpflanzungen, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen, stellen eine unerlaubte Nutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetz NW dar.

Soweit der Eigentümer des Grundstücks, von dem der Überwuchs ausgeht, die hineinragenden Äste, Zweige o. Ä. nicht freiwillig entfernt, wird ein entsprechendes Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Beseitigung der überhängenden Äste, Zweige o. Ä. eingeleitet.

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Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Lambertz:
Tel: 02431 85-338
E-Mail: stefan.lambertz@erkelenz.de
Frau Anja Minkenberg:
Tel: 02431 85-217
E-Mail: anja.minkenberg@erkelenz.de
Überwuchs

Anpflanzungen, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen, stellen eine unerlaubte Nutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetz NW dar.

Soweit der Eigentümer des Grundstücks, von dem der Überwuchs ausgeht, die hineinragenden Äste, Zweige o. Ä. nicht freiwillig entfernt, wird ein entsprechendes Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Beseitigung der überhängenden Äste, Zweige o. Ä. eingeleitet.

Anpflanzungen, Bäume, Sträucher, Hecken, Überhang, Wildwuchs, Rechts- und Ordnungsamt https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1525/show
Rechts- und Ordnungsamt
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Lambertz

35

02431 85-338
stefan.lambertz@erkelenz.de

Frau

Anja

Minkenberg

37

02431 85-217
anja.minkenberg@erkelenz.de
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