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Wahlgrabstätte: Verlängerung Nutzungsrecht
Lt. Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erkelenz besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte zu verlängern.
Benötigte Unterlagen:
Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Formular zur möglichen Verängerung des Nutzungsrechtes automatisch zugeschickt. Wird eine Verlängerung vor Ablauf der Ruhefrist gewünscht, so wenden Sie sich bitte an die u.a. Mitarbeiter.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz