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Anliegerbescheinigung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht und Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Beitragserhebungen.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bei Grundstücken, bei denen die antragstellende Person nicht Eigentümer*in des Grundstücks ist, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung finden Sie anbei.
Die Antragstellung kann grundsätzlich nur schriftlich (per Mail) oder als Online-Dienstleistung erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf Anliegerbescheinigung
- Vollmacht
Kosten
Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung beträgt 24,-- € je Grundstück und ist innerhalb eines Monats zu zahlen.
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- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
Liegenschaftswesen/ Geschäftsstelle GEE
Stadtverwaltung Nebenstelle
Schülergasse 6
41812 Erkelenz
Liegenschaftswesen / Geschäftsstelle Umlegung / GEE
Zuständige Kontaktpersonen
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht und Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Beitragserhebungen.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bei Grundstücken, bei denen die antragstellende Person nicht Eigentümer*in des Grundstücks ist, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung finden Sie anbei.
Die Antragstellung kann grundsätzlich nur schriftlich (per Mail) oder als Online-Dienstleistung erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
§§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)
- Antrag auf Anliegerbescheinigung
- Vollmacht