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Personalausweis; vorläufiger Personalausweis
Kurzbeschreibung
Hinweis für Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:
Anliegen von Besucher*innen mit Termin werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Bei geringem Publikumsverkehr, können ggfls. auch weitere Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet werden. Insbesondere an sogenannten Brückentagen sowie vor und während der Schulferien ist mit einem sehr hohen Besucheraufkommen zu rechnen, so dass Anliegen ohne Termin in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beschreibung
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Erkelenz gemeldet sind.
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich hier umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.
Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.
Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Kind immer zwingend bei der Antragstellung anwesend sein muss.
Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch zwei Erklärungen abzugeben (siehe Download).
Die Abholung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgt durch den Sorgeberechtigten. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Abholung nicht erforderlich.
Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Gültigkeitsdauer:
10 Jahre (Antragsteller*in ab 24 Jahre)
6 Jahre (Antragsteller*in bis 23 Jahre)
vorläufiger Personalausweis abhängig vom Verwendungszweck (max. drei Monate)
Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche:
Es gibt kein Mindestalter für die Ausstellung eines Personalausweises, dieser kann ab Geburt beantragt werden.
Hinweise zum Lichtbild (Änderungen zum 01.05.2025!):
Seit dem 01.05.2025 gelten bundesweit neue Vorgaben in Bezug auf die Lichtbilder in Personalausweisen und Reisepässen.
Das Lichtbild muss, unabhängig vom Übertragungsweg, den gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.
Als Übertragungsweg sind seit dem 01.05.2025 grundsätzlich nur noch eine Erfassung an einem Terminal in der Behörde oder eine Übermittlung über eine speziell gesicherte Cloud für Fotodienstleistungsunternehmen gestattet:
Erfassung in der Behörde:
Die Nutzung des behördlichen Selbstbedienungsterminals ist gebührenpflichtig (s. unten). Es erfolgt kein Ausdruck des Bildes.
Übermittlung durch ein Fotodienstleistungsunternehmen:
Das Foto kann bei einem vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleister angefertigt werden. Diese geben das Bild über ein sicheres Cloud-System an die Behörde.
Die antragstellende Person erhält hierzu einen "Data-Matrix-Code", mit dem die Behörde das Foto abrufen kann. Ohne den Code ist ein Abruf des Lichtbildes für die Behörde nicht möglich.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass weder die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals noch die in die Cloud hochgeladenen Lichtbilder für Führerscheinanträge verwendet werden können. Bei Führerscheinbeantragungen über die Stadt Erkelenz müssen die Fotos weiterhin als Ausdruck in ausreichender Qualität und entsprechend der Vorgaben aus der Fotomustertafel (s. oben) vorgelegt werden.
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- bei erstmaliger Antragstellung in Erkelenz das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
- bei Eheschließung das Familienbuch/Heiratsurkunde
- vor Eheschließung die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren:
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- Personalausweis/Reisepass beider Elternteile
- Persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich
Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!
Euro | |
Personalausweis (nach Vollendung des 24. Lebensjahres) | 37,00 |
Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) | 22,80 |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
digitales Lichtbild in der Behörde | 6,00 |
Für alle obigen Posten gelten folgende Zusatzgebühren: | |
Beantragung außerhalb der Dienstzeit | 13,00 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde im Inland als Auslandsdeutscher | 30,00 |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
-
- Telefon:
02431 85-336 - Fax:
02431 70558 - E-Mail:
buergerbuero@erkelenz.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
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Position: Sachgebietsleitung
-
Telefon: 02431 85-104
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E-Mail: pia.mueller@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-336
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E-Mail: andre.huertgen@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-103
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E-Mail: stefan.holten@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-101
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E-Mail: jakob.meul@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-103
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E-Mail: martina.larkamp@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-102
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E-Mail: ina.gomez-urquiza@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-105
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E-Mail: nina.briese@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-103
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E-Mail: stefan.lambertz@erkelenz.de