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Meldewesen: Führungszeugnis

Online-Dienst

Kurzbeschreibung

 

Hinweis für Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:

Anliegen von Besucher*innen mit Termin werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Bei geringem Publikumsverkehr, können ggfls. auch weitere Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet werden. Insbesondere an sogenannten Brückentagen sowie vor und während der Schulferien ist mit einem sehr hohen Besucheraufkommen zu rechnen, so dass Anliegen ohne Termin in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschreibung

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt.

Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

Antragstellung 
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses für das minderjährige Kind beantragen.

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Identität nachweisen und, wenn Sie als gesetzlicher Vertreter handeln, Ihre Vertretungsmacht belegen. Betroffene und gesetzliche Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten (Rechtsanwalt, Ehegatte) vertreten lassen.

Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister).

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke (Belegart N) oder 
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • Führungszeugnisse nach "§ 30a Bundeszentralregistergesetz" für Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendbetreuung (Belegart (NE,NG,OE,PE)

Für das Führungszeugnis (erweitert) nach § 30a BZRG erhält der/die Betroffene ein Anforderungsschreiben des Trägers oder der Trägerorganisation (z.B. kirchliche Einrichtung,, Sportvereine), der/die das Führungszeugnis benötigt.

Weitere Informationen zu Führungszeugnissen finden Sie hier.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage einer Behörde wird die konkrete Anschrift der Behörde benötigt.
  • Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Schreiben des Arbeitgebers oder einer Behörde, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Bürgerbüro

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Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird die eID-Funktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels benötigt.

Die Beantragung des einfachen und des erweiterten Führungszeugnisses kostet grundsätzlich 13,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen