Unterhaltssicherungsgesetz: Leistungen
Beschreibung
Mögliche Leistungen:
- wenn Sie verheiratet sind, ggf. Unterhaltszahlungen an die Ehefrau / Kinder
- wenn Sie Vater eines nichtehelichen Kindes oder Ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, ggf. Unterhaltszahlungen
- Mietbeihilfe kommt in Betracht, wenn Sie alleinstehend und Mieter von Wohnraum sind.
- Wirtschaftsbeihilfe kann geleistet werden, wenn Sie bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate lang Inhaber eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Gewerbebetriebes sind oder eine andere selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Sonderleistungen im Rahmen von Höchstgrenzen sind vorgesehen für:
- private Kranken- und Pflegeversicherungen,
- Hausratversicherungen,
- allgemeine Haftpflicht- und Unfallversicherungen, jedoch nicht für Kfz-Versicherungen.
Leistungen nach dem USG werden nur auf Antrag gewährt. Den Antrag können Sie schon vor Antritt des Wehrdienstes stellen. Es erfolgt lediglich eine Antragsaufnahme. Die Anträge werden beim Kreis Heinsberg bearbeitet.
Benötigte Unterlagen:
Nachweise über die beantragten Leistungen
keine
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-232
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Telefon: 02431 85-352
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E-Mail: petra.putze@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-259