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Akteneinsicht Bauakten

Online-Dienst

Beschreibung

Das Bauarchiv hält Akten über Bauvorhaben ab ca. 1950 vor. Auf Anfrage können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei berechtigtem Interesse mit Vollmacht des Eigentümers und Vorlage des Personalausweises Bauakten einsehen. Bei Bedarf können gebührenpflichtige Kopien angefertigt werden.

Es ist ratsam, vor Akteneinsicht den Online-Antrag für die Bauakteneinsicht einzureichen. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück/e bzw. Name des Bauherrn) bereitzuhalten. Sie erhalten von uns, vorzugsweise über das Servicekonto oder per E-Mail, eine Rückmeldung, ob für Ihre Anfrage Bauakten vorhanden sind. Wenn ja, erhalten Sie gleichzeitig einen Link für eine Terminvereinbarung.

Bei Neubaumaßnahmen besteht für die betroffenen Nachbarn oder deren Rechtsvertreter nach vorheriger schriftlicher Anfrage grundsätzlich die Möglichkeit der Akteneinsicht.

Vorab:

  • Online-Anfrage

Bei Akteneinsicht:

  • Personalausweis
  • ggf. Vollmacht des Eigentümers

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto NRW benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.

Für die Einsichtnahme von Bauakten aus dem Bauarchiv wird pauschal eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben. Für die Anfertigung von Kopien werden Gebühren erhoben, die sich nach Anzahl und Größe der zu fertigenden Kopien richten.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen