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Bestands- und Besetzungskontrolle

Beschreibung

Wohnungsbestandskontrolle 
Öffentlich geförderte Wohnungen werden im Rahmen von Ortsbesichtigungen in regelmäßigen Abständen überprüft. Hierbei soll festgestellt werden

  • ob die Wohnungen durch wohnberechtigte Mieter genutzt werden,
  • das Haus sich in einem ordnungsgemäßen instandgehaltenen Zustand befindet und
  • ob gegebenenfalls bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.

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