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Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Personen, die in finanzielle Not geraten sind und sich nicht mehr mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) ausreichend selbst helfen können, haben möglicherweise einen Anspruch auf wirtschaftliche Unterstützungsleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Voraussetzungen:
- wirtschaftliche Notlage ohne Selbsthilfemöglichkeit,
- keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind Personen zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.) und SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei voller, dauerhafter Erwerbsminderung)
Zu den laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gehören Regelsatz, Wohnungskosten, Heizkosten sowie Mehrbedarfszuschläge in besonderen Situationen.
Öffnungszeiten (Nach Terminvereinbarung):
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
- Antrag auf Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt (Vordruck als Download verfügbar)
- Kopie des Personalausweise
- Kopie der Krankenversicherungskarte
- Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellern, soweit vorhanden
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- Schwerbehindertenausweis, soweit vorhanden
- Bestellungsurkunde/Vollmacht des gerichtlich bestellten Betreuers sofern
- vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate aller vorhandenen Konten
- Aktueller vollständiger Rentenbescheid inkl. Berechnung
- Beitragsrechnung für die Hausrat- und private Haftpflichtversicherung, soweit vorhanden
- Beitragsrechnung für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind
- Letzter Bewilligungsbescheid des Jobcenters und Einstellungsbescheid Jobcenter, soweit vorhanden
- Letzte Bescheide der Krankenkasse über Krankengeld, soweit vorhanden
- Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate, soweit vorhanden
- Nachweis über sonstige Einkünfte incl. Mieteinnahmen etc., soweit vorhanden
- Sparbücher, Unterlagen Wertpapiere und sonstiges Vermögen (z.B. Häuser und Grundstücke, auch im Ausland), soweit vorhanden
- Fahrzeugscheine aller in Ihrem Eigentum/Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge, soweit vorhanden
- Unterlagen Sterbegeldversicherungen/Bestattungsvorsorgeverträge (Beitragsrechnungen und Versicherungspolicen), soweit vorhanden
- Unterlagen Lebensversicherungen/Riesterrenten (Beitragsrechnungen und Versicherungspolicen), soweit vorhanden
- Notarverträge bei Vermögensübertragungen in den letzten 10 Jahren, soweit vorhanden
- Bei Miete
- Mietvertrag
- vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (Vordruck als Download verfügbar)
- Rechnung über die Heizkosten (sofern diese nicht in den Mietkosten enthalten sind)
- Namen und Geburtsdaten aller in der Wohnung/im Haus lebenden Personen
- bei Hauseigentum
- Grundbuchauszug
- Bescheinigung über die Schuldzinsen
- aktueller Grundbesitzabgabenbescheid des Steueramtes
- aktuelle Rechnungen des Wasserwerkes und des Schornsteinfegers
- Beitragsrechnung der Gebäudeversicherung
- Namen und Geburtsdaten aller in der Wohnung/im Haus lebenden Personen
- Alle Unterlagen sind sowohl vom Antragsteller als auch vom Ehepartner/Lebenspartner notwendig
keine
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
-
- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
-
- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02431 85-192
-
E-Mail: viktoria.danisch@erkelenz.de