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Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung und Sorgeerklärung für Kinder: Beurkundung
Beschreibung
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
- Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Die Unterhaltsverpflichtung für eine nichtverheiratete Mutter.
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Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.
Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich. Terminabsprache erbeten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-352
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E-Mail: petra.putze@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-259