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Grundstücke Teilung

Beschreibung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. In Fragen der Grundstücksteilung sollten Sie sich vor Einreichung des Antrages durch öffentlich-bestellte Vermessungsingenieure beraten lassen.

Benötigte Unterlagen:

  • Formgebundener Antrag des Landes NRW (siehe unten "Formulare")
  • Aktueller Lageplan in dreifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Angaben und Darstellungen Der Lageplan muss von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur oder vom Vermessungs- und Katasteramt gefertigt sein.
  • Bauzeichnungen, soweit zur Beurteilung erforderlich

Für die Teilungsgenehmigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich insbesondere nach der Anzahl und der Art der Bebauung der zu teilenden bebauten Grundstücke.

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