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Nutzungsänderung: Baugenehmigung

Beschreibung

Eine Nutzungsänderung ist eine Form der Baugenehmigung, die einen Bauantrag gem. § 60 BauO NRW voraussetzt. Die Notwendigkeit des Verfahrens innerhalb des Genehmigungskomplexes hängt von der Relevanz der Nutzungsänderung ab und deren mögliche Auswirkungen auf Gebäude und Umwelt. Somit ist es verständlich, dass kleinere Änderungen einer Nutzung z. B. von Kleingewerbe A in Kleingewerbe B innerhalb eines Gebäudes einen wesentlich geringeren Prüfungsaufwand nach sich ziehen als solche Nutzungsänderungen, die eine schädliche Auswirkung befürchten lassen.

Benötigte Unterlagen:
Erhebungsvordrucke stehen online hier zur Verfügung

siehe Bauantrag

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