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Ordnungsbehördliches Verfahren

Beschreibung

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren kann auch als Bußgeldverfahren bezeichnet werden. In diesem Verfahren wird das Verhalten eines Bauherren geahndet, der vorsätzlich oder fahrlässig öffentlich-rechtliche Vorschriften außer Acht lässt. Der § 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gibt Aufschluss darüber, wann eine Ordnungswidrigkeit im Bauordnungsrecht vorliegt.

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