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Wahlgrabstätte: Verlängerung Nutzungsrecht
Beschreibung
Lt. Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erkelenz besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte zu verlängern.
Benötigte Unterlagen:
Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Formular zur möglichen Verängerung des Nutzungsrechtes automatisch zugeschickt. Wird eine Verlängerung vor Ablauf der Ruhefrist gewünscht, so wenden Sie sich bitte an die u.a. Mitarbeiter.
Die Gebühr richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.
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Zuständige Einrichtungen
- Friedhofsangelegenheiten
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-342
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E-Mail: susanne.gruenter@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-289
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E-Mail: kristina.jansen@erkelenz.de