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Beistandschaft - §§ 1712 ff BGB

Beschreibung

Der Beistand kann zwei Aufgaben übernehmen:

  • Klärung der Vaterschaft,
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
 
Die Beistandschaft kann auf eine der beiden Aufgaben beschränkt werden. Beistand ist das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz.
 
Die Beistandschaft wird eingerichtet auf einen schriftlichen Antrag hin und endet durch schriftliche Erklärung oder Volljährigkeit des Kindes, sowie durch Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nach §1713 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
 

Beratung und Unterstützung erhält:

  • die nichtverheiratete Mutter zur Klärung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes,
  • die nichtverheiratete Mutter zur Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche,
  • der allein sorgende Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes.

 Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
  • Ggf. vorhandene Unterhaltstitel (Urteile, Beschlüsse, Urkunden)
  • Name und Anschrift des Unterhaltspflichtigen   

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