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Zuschuss: Jugendpflege Modellmaßnahmen

Beschreibung

Gefördert werden besondere Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendpflege, insbesondere solche mit Modell- und Projektcharakter oder andere, die geeignet sind, neue Erkenntnisse und Wege der Jugendarbeit zu eröffnen. Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe.

Antragsfrist:

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stat Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Zuschuss:

Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt. 
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag (keine Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
  • Kosten- und Finanzierungsplan

keine

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen