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Zuschuss: Jugendpflege Modellmaßnahmen
Beschreibung
Gefördert werden besondere Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendpflege, insbesondere solche mit Modell- und Projektcharakter oder andere, die geeignet sind, neue Erkenntnisse und Wege der Jugendarbeit zu eröffnen. Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stat Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt.
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (keine Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
keine
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-113
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E-Mail: eva.beckers@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-327
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E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de