Suche
Zuschuss: Maßnahmen zum Jugendschutz
Beschreibung
Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen des Jugendschutzes, insbesondere der Suchtgefährdung (Alkohol, Drogen, Nikotin usw.) von freien Trägern der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt.
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (kein Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
keine
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
-
- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
-
- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02431 85-113
-
E-Mail: eva.beckers@erkelenz.de
-
-
Telefon: 02431 85-327
-
E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de