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Straßenumzug, Festumzug

Online-Dienst

Beschreibung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Der Antrag ist spätestens 5 Arbeitstage vor Umzugstermin mitzuteilen.

- Vordruck, Freistellungserklärung

- alternativ: Online-Antrag

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein BundID Konto benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (zwischen 10,20 Euro und 2.301,-- Euro).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen