Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Straßenumzug, Festumzug

Online-Dienst

Beschreibung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Der Antrag ist spätestens 5 Arbeitstage vor Umzugstermin mitzuteilen.

Benötigte Unterlagen:
- Vordruck, Freistellungserklärung

- alternativ: Online-Antrag

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (zwischen 10,20 Euro und 2.301,-- Euro).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen