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Gaststätten - Bewirtung aus besonderem Anlass (Schankerlaubnis)

Online-Dienst

Beschreibung

Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätetestens drei Wochen vor der Veranstaltung ein.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an.

  • § 12 Gaststättengesetz (GastG)
  • Online-Antrag

oder

  • Antragsformular

Anlagen:

  • ggf. Lageplan

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Mind. 45,00 Euro

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen