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Hundesteuer
Beschreibung
Die Steuerpflicht beginnt zum Ersten des Monats der Aufnahme und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben, abhandenkommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus Erkelenz endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Bei Veräußerung oder Abgabe an einen neuen Hundehalter, ist die Adresse des neuen Halters bei Abmeldung mitzuteilen. Bitte geben Sie bei Abmeldung die Steuermarke zurück.
Für die An- und Abmeldung des Hundes stehen Ihnen unsere Online-Dienstleistungen zur Verfügung.
für einen Hund: 56,00 EUR; für zwei Hunde: je Hund 98,00 EUR; für drei oder mehr Hunde: je Hund 126,00 EUR; für einen gefährlicher Hund oder für einen Hund mit besonderem Gefährdungspotential: 448,00 EUR; für zwei oder mehr gefährliche Hunde oder Hunde mit besonderem Gefährdungspotential: je Hund 784,00 EUR
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Steuerabteilung
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558 - E-Mail:
steueramt@erkelenz.de
- Telefon:
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- Abgaben und Zahlungsabwicklung
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-266
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E-Mail: silvia.gossen@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-270
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E-Mail: ralf.goertz@erkelenz.de