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Bauantrag
Beschreibung
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und Gebäuden muss in der Regel ein Bauantrag zur Prüfung dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Vorhaben, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen und deren Beurteilung gem. § 62 BauO NRW erfolgt oder die im Freistellungsverfahren gem. § 63 BauO NRW an die Behörden weiterzuleiten sind.
Benötigte Unterlagen:
Erhebungsvordrucke stehen online hier zur Verfügung
Für die Erteilung einer Baugenehmigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebONRW) erhoben.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Referenzielles Baugenehmigungsverfahren
- Genehmigungsfreistellung
- Werbeanlage
- Grundstücksteilung / Negativzeugnis
- Beseitigung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Genehmigungsfreie Bauvorhaben
- Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht
- Verzeichnis der erteilten Prüfaufträge für das Jahr
- Bericht über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
- Bericht über die Bauüberwachung
- Bericht über die Bauzustandsbesichtigung
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsichts- und Hochbauamt
-
- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
-
- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-312
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E-Mail: matthias.wallmeier@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-332
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E-Mail: daniel.gemander@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-313
-
E-Mail: dorothee.daun@erkelenz.de