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Gewerbe - Änderungsmitteilung

Beschreibung

Wenn die in der Gewerbeanzeige erhobenen Daten Ihres Gewerbebetriebes nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie diese Änderungen der zuständigen Behörde mitteilen. 

Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Zu den Vorgängen, die unter die Ummeldung fallen, zählen:

  1. Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde,
  2. Die Änderung des Firmennamens,
  3. Die Namensänderung,
  4. Die Erweiterung der Tätigkeit,
  5. Die Änderung der Tätigkeit,
  6. Die Reduzierung der Tätigkeit.

Alle weiteren Änderungen, zum Beispiel die Änderung in der Wohnanschrift oder die Benennung einer neuen gesetzlichen Vertretung, können Sie über die Änderungsmitteilung der zuständigen Behörde melden.

Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung des Wirtschaftsserviceportals NRW wird ein Servicekonto NRW oder ein "Mein Unternehmenskonto" benötigt.

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