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Friedhof: Beisetzungsgenehmigung
Vor der Einäscherung eines Leichnams ist eine Genehmigung bei der zuständigen Friedhofsbehörde einzuholen, aus der hervorgeht, auf welchem Friedhof die Urne anschließend beigesetzt wird.
Benötigte Unterlagen:
- Sterbefallbescheinigung des Standesamtes
-
Antrag auf Zuteilung einer Grabstelle
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keine
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Friedhof: Beisetzungsgenehmigung Beisetzung, Genehmigung, Friedhofsangelegenheiten
Vor der Einäscherung eines Leichnams ist eine Genehmigung bei der zuständigen Friedhofsbehörde einzuholen, aus der hervorgeht, auf welchem Friedhof die Urne anschließend beigesetzt wird.
Benötigte Unterlagen:
- Sterbefallbescheinigung des Standesamtes
-
Antrag auf Zuteilung einer Grabstelle
Friedhofsangelegenheiten Amt 60
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
02431 85-0
02431 70558
Susanne Grünter 335
02431 85-342
02431 85-9342
susanne.gruenter@erkelenz.de
Kristina Jansen 335
02431 85-289
02431 859-289
kristina.jansen@erkelenz.de