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Personalausweis und Pass: Verlust
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Bürgerservice mitgeteilt werden.
Sind Sie sicher, dass es gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.
Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.
Hinweise
Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits beim Bürgerservice eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.
Bei einer Verlustmeldung und gleichzeitiger Neubeantragung eines Personaldokumentes sind folgende Hinweise zu beachten:
Benötigte Unterlagen
Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.
- Ihren Führerschein
- ein anderes amtliches Lichtbilddokument
- Ihr Familienstammbuch
- Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Erkelenz ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.
Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.
Kosten
Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Hinweise und Besonderheiten
Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Bürgerservice mitgeteilt werden.
Sind Sie sicher, dass es gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.
Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.
Hinweise
Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits beim Bürgerservice eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.
Bei einer Verlustmeldung und gleichzeitiger Neubeantragung eines Personaldokumentes sind folgende Hinweise zu beachten:
Benötigte Unterlagen
Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.
- Ihren Führerschein
- ein anderes amtliches Lichtbilddokument
- Ihr Familienstammbuch
- Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Erkelenz ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.
Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1435/showHinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.