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KFZ Adressänderungen
Bei einem Zuzug nach Erkelenz oder einem Umzug innerhalb von Erkelenz können Sie die Anschrift in Ihrem KFZ-Schein bzw. Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen.
Das Fahrzeug muss jedoch bereits im Kreis Heinsberg zugelassen sein.
Weitere Informationen finden Sie hier
Kosten
10,80 Euro
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bei einem Zuzug nach Erkelenz oder einem Umzug innerhalb von Erkelenz können Sie die Anschrift in Ihrem KFZ-Schein bzw. Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen.
Das Fahrzeug muss jedoch bereits im Kreis Heinsberg zugelassen sein.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1439/showHinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.