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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sofern ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden soll, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.
Benötigte Unterlagen:
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit vollständiger Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke, Straße und ggfls. Hausnummer)
- Bauzeichnungen in dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
Kosten
Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Anzahl der Ausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. nach Anzahl und Art der zu bildenden Einheiten.
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- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Abgeschlossenheitsbescheinigung Bescheinigung, Wohnungseigentum, Teileigentum, Bauaufsichts- und Hochbauamt https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1452/show
Sofern ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden soll, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.
Benötigte Unterlagen:
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit vollständiger Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke, Straße und ggfls. Hausnummer)
- Bauzeichnungen in dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
Bauaufsichts- und Hochbauamt Amt 63
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
02431 85-0
02431 70558
Stefanie Rolfs 304
02431 85-315
02431 85-9315
stefanie.rolfs@erkelenz.de
Beatrix Glasovac 305
02431 85-383
02431 85-9383
beatrix.glasovac@erkelenz.de