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Außenwasserzähler: Zählerstandmitteilung
Durch die sehr trockenen Jahre 2018 und 2019 hat sich die Situation der Gartenbewässerung stark verschärft. Ökologisch sinnvoll ist eine Investition zur Nutzung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers (Zisterne / Regentonnen) zur Bewässerung des Gartens. Hierbei werden zusätzlich auch Trinkwassergebühren eingespart. Zudem besteht die Möglichkeit, je nach Größe der Zisterne, eine Gebührenminderung für Niederschlagswasser gemäß § 29 Abs. 5 der Entwässerungssatzung geltend zu machen.
Alternativ ermöglicht die Stadt Erkelenz den Bürgerinnen und Bürgern, durch den Einbau eines Außenwasserzählers, die Schmutzwassergebühren für das ausschließlich im Garten verbrauchte Wasser zu reduzieren. Hierbei fallen nach wie vor die Kosten für Trinkwasser usw. an.
Der Zählerstand ist jährlich schriftlich dem Steueramt unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes zur Zählerstandmeldung mitzuteilen oder per Mail: steueramt@erkelenz.de.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Informationsschreiben.
Unterlagen
- Online-Zählerstandmitteilung Außenwasserzähler (Gartenwasser)
- Foto des Zählerstandes
- Online-Zählerstandmitteilung Regenwassernutzung
- Foto des Zählerstandes
oder
- Formular Zählerstandmitteilung Außenwasserzähler (Gartenwasser)
- Foto des Zählerstandes
- Formular Zählerstandmitteilung Regenwassernutzung
- Fotos der Zählerstände
Hinweise und Besonderheiten
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Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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Durch die sehr trockenen Jahre 2018 und 2019 hat sich die Situation der Gartenbewässerung stark verschärft. Ökologisch sinnvoll ist eine Investition zur Nutzung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers (Zisterne / Regentonnen) zur Bewässerung des Gartens. Hierbei werden zusätzlich auch Trinkwassergebühren eingespart. Zudem besteht die Möglichkeit, je nach Größe der Zisterne, eine Gebührenminderung für Niederschlagswasser gemäß § 29 Abs. 5 der Entwässerungssatzung geltend zu machen.
Alternativ ermöglicht die Stadt Erkelenz den Bürgerinnen und Bürgern, durch den Einbau eines Außenwasserzählers, die Schmutzwassergebühren für das ausschließlich im Garten verbrauchte Wasser zu reduzieren. Hierbei fallen nach wie vor die Kosten für Trinkwasser usw. an.
Der Zählerstand ist jährlich schriftlich dem Steueramt unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes zur Zählerstandmeldung mitzuteilen oder per Mail: steueramt@erkelenz.de.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Informationsschreiben.
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- Foto des Zählerstandes
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oder
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