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Behindertentoiletten: Euroschlüssel
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel stellen seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, die mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind, dar. Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc.
Den Schlüssel können Menschen mit Behinderung erhalten, wenn das Merkzeichen G und ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 oder mehr nachgewiesen werden kann oder wenn eines der Merkzeichen aG, B, H oder Bl in ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Den Euroschlüssel kann auch unabhängig vom GdB erhalten, wer an einer der folgenden Beeinträchtigungen leidet: Multiple Sklerose, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Blindheit, außergewöhnliche Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Schwerbehinderte die hilfsbedürftig sind. Falls jemand an einer dieser Krankheiten/Behinderungen leidet, der festgestellte GdB jedoch unter 70 liegt oder sie/er (noch) keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erbeten, aus der die Beeinträchtigung hervorgeht.
Der Euroschlüssel kann zum Selbstkostenpreis von 23,00 Euro von berechtigten Personen gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung in o.g. Fällen im Bürgerbüro erworben werden.
In Erkelenz können hiermit beispielsweise jederzeit und kostenlos die öffentlichen Toilettenanlagen am ZOB Konrad-Adenauer-Platz und ZOB Zehnthofweg sowie während der Öffnungszeiten die Behindertentoilette im Erdgeschoss der Stadtverwaltung genutzt werden.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel stellen seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, die mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind, dar. Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc.
Den Schlüssel können Menschen mit Behinderung erhalten, wenn das Merkzeichen G und ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 oder mehr nachgewiesen werden kann oder wenn eines der Merkzeichen aG, B, H oder Bl in ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Den Euroschlüssel kann auch unabhängig vom GdB erhalten, wer an einer der folgenden Beeinträchtigungen leidet: Multiple Sklerose, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Blindheit, außergewöhnliche Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Schwerbehinderte die hilfsbedürftig sind. Falls jemand an einer dieser Krankheiten/Behinderungen leidet, der festgestellte GdB jedoch unter 70 liegt oder sie/er (noch) keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erbeten, aus der die Beeinträchtigung hervorgeht.
Der Euroschlüssel kann zum Selbstkostenpreis von 23,00 Euro von berechtigten Personen gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung in o.g. Fällen im Bürgerbüro erworben werden.
In Erkelenz können hiermit beispielsweise jederzeit und kostenlos die öffentlichen Toilettenanlagen am ZOB Konrad-Adenauer-Platz und ZOB Zehnthofweg sowie während der Öffnungszeiten die Behindertentoilette im Erdgeschoss der Stadtverwaltung genutzt werden.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1464/showHinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.