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Bordsteinabsenkung
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Tiefbauamt genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Tiefbauamt eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in die Handwerksrolle eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu beauftragen und nach den Auflagen des Tiefbauamtes herzustellen. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Mitarbeiter des Tiefbauamtes.
Bei Kontakt via E-Mail hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer damit der zuständige Mitarbeiter sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Benötigte Unterlagen:
Für die Beantragung sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt/städtischer Abwasserbetrieb
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Tiefbauamt genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Tiefbauamt eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in die Handwerksrolle eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu beauftragen und nach den Auflagen des Tiefbauamtes herzustellen. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Mitarbeiter des Tiefbauamtes.
Bei Kontakt via E-Mail hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer damit der zuständige Mitarbeiter sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Benötigte Unterlagen:
Für die Beantragung sind keine Unterlagen erforderlich.