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Bauvoranfragen
Die Bauvoranfrage dient der rechtzeitigen Abklärung verschiedener Punkte, die zur Verwirklichung eines Bauvorhabens erforderlich sind, ohne den gesamten Prüfungsumfang eines Bauantrages zu beinhalten.
Die Bauvoranfrage kann sich auch auf die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes beziehen.
Die Bauvoranfrage hat eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer von zur Zeit 2 Jahren, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die innerhalb eines Prüfungsverfahrens festgestellten Zulässigkeiten werden im Baugenehmigungsverfahren nicht noch einmal zusätzlich überprüft.
Notwendige Unterlagen:
Erhebungsvordrucke stehen online hier zur Verfügung.
Kosten
Für die Erteilung eines Bauvorbescheides werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühren errechnet sich darüber hinaus nach der Anzahl der Bauvorhaben und deren Art der Nutzung. Entgegen der vollen Gebühr, die im Baugenehmigungsverfahren zu erheben ist, beträgt diese hier nur 60 % dieser Summe, wobei die Hälfte in dem Fall, dass es zu einem Baugenehmigungsverfahren kommt, wieder auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet wird.
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Bauvoranfrage dient der rechtzeitigen Abklärung verschiedener Punkte, die zur Verwirklichung eines Bauvorhabens erforderlich sind, ohne den gesamten Prüfungsumfang eines Bauantrages zu beinhalten.
Die Bauvoranfrage kann sich auch auf die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes beziehen.
Die Bauvoranfrage hat eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer von zur Zeit 2 Jahren, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die innerhalb eines Prüfungsverfahrens festgestellten Zulässigkeiten werden im Baugenehmigungsverfahren nicht noch einmal zusätzlich überprüft.
Notwendige Unterlagen:
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