BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Friedhof: Auffahrtsgenehmigung
Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz bedarf die gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen der Stadt Erkelenz einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Benötigte Unterlagen:
Schriftliche oder telefonische Anmeldung mit Angabe des Verstorbenen, des Friedhofes und der Grabnummer. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Auffahrtsgenehmigung oder der Jahresgenehmigung.
Kosten
Einmalgenehmigung 27,00 EURO Jahresgenehmigung 80,00 EURO
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz bedarf die gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen der Stadt Erkelenz einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Benötigte Unterlagen:
Schriftliche oder telefonische Anmeldung mit Angabe des Verstorbenen, des Friedhofes und der Grabnummer. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Auffahrtsgenehmigung oder der Jahresgenehmigung.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1493/show