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Zuschuss: Internationale Jugendbegegnung
Gefördert werden Begegnungen von freien Trägern. Förderung für Teilnehmende ab 12 bis 26 Jahre, in Gruppen von mindestens 7 Personen für mindestens 4 bis höchstens 21 Tage mit dem Schwerpunkt: Begegnung und Austausch Jugendlicher. Sie wird unter Anleitung vorbereitet und mit einem qualifizierten Programm durchgeführt. Die Gegenseitigkeit der Begegnungsmaßnahmen ist gewährleistet. Die Leitung bzw. die Betreuungskräfte der Maßnahme verfügen über besondere Erfahrungen in der Internationalen Jugendarbeit.
Bei Begegnungen im Ausland ist zusätzlich die Einladung der Partnergruppe beizufügen.
Nicht gefördert werden:
Maßnahmen, die nur Erholungszwecken, Besichtigungen und beruflichen Fortbildungszwecken dienen; sowie Fahrten zu internationalen Sportveranstaltungen bzw. Trainingslagern und Studienfahrten.
Zuschuss:
Pro Tag und Teilnehmendem: 4,50 EUR
Leitungs- und Betreuungskräfte müssen für die internationale Begegnung geschult sein: bis 10 Teilnehmenden - 1 Betreuungskraft
ab 11, 21, 31,..Teilnehmenden - jeweils 1 zusätzliche Betreuungskraft
Unterlagen
Online-Antrag
oder
Antragsvordruck der Stadt Erkelenz
und
Programm der Begegnung
und
Einladung der Partnergruppe im Ausland
Unfall- & Haftpflichtversicherungsnachweis (optional)
Fristen
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Kosten
keine
Hinweise und Besonderheiten
Für den Online-Antrag wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gefördert werden Begegnungen von freien Trägern. Förderung für Teilnehmende ab 12 bis 26 Jahre, in Gruppen von mindestens 7 Personen für mindestens 4 bis höchstens 21 Tage mit dem Schwerpunkt: Begegnung und Austausch Jugendlicher. Sie wird unter Anleitung vorbereitet und mit einem qualifizierten Programm durchgeführt. Die Gegenseitigkeit der Begegnungsmaßnahmen ist gewährleistet. Die Leitung bzw. die Betreuungskräfte der Maßnahme verfügen über besondere Erfahrungen in der Internationalen Jugendarbeit.
Bei Begegnungen im Ausland ist zusätzlich die Einladung der Partnergruppe beizufügen.
Nicht gefördert werden:
Maßnahmen, die nur Erholungszwecken, Besichtigungen und beruflichen Fortbildungszwecken dienen; sowie Fahrten zu internationalen Sportveranstaltungen bzw. Trainingslagern und Studienfahrten.
Zuschuss:
Pro Tag und Teilnehmendem: 4,50 EUR
Leitungs- und Betreuungskräfte müssen für die internationale Begegnung geschult sein: bis 10 Teilnehmenden - 1 Betreuungskraft
ab 11, 21, 31,..Teilnehmenden - jeweils 1 zusätzliche Betreuungskraft
Online-Antrag
oder
Antragsvordruck der Stadt Erkelenz
und
Programm der Begegnung
und
Einladung der Partnergruppe im Ausland
Unfall- & Haftpflichtversicherungsnachweis (optional)
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Für den Online-Antrag wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1508/show