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Spielplätze: Sondernutzung
Die Sondernutzung eines Spielplatzes für verschiedene Aktivitäten muss schriftlich, unter Angabe von Telefonnummer und Adresse bei der Stadt Erkelenz beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Genehmigung mit einhaltbaren Regeln, die mitzuführen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, der Müll ist zu entsorgen und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
Benötigte Unterlagen:
schriftlicher Antrag (auch per E-Mail)
Kosten
keine
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Sondernutzung eines Spielplatzes für verschiedene Aktivitäten muss schriftlich, unter Angabe von Telefonnummer und Adresse bei der Stadt Erkelenz beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Genehmigung mit einhaltbaren Regeln, die mitzuführen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, der Müll ist zu entsorgen und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
Benötigte Unterlagen:
schriftlicher Antrag (auch per E-Mail)