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Grundstücke Teilung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. In Fragen der Grundstücksteilung sollten Sie sich vor Einreichung des Antrages durch öffentlich-bestellte Vermessungsingenieure beraten lassen.
Benötigte Unterlagen:
- Formgebundener Antrag des Landes NRW (siehe unten "Formulare")
- Aktueller Lageplan in dreifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Angaben und Darstellungen Der Lageplan muss von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur oder vom Vermessungs- und Katasteramt gefertigt sein.
- Bauzeichnungen, soweit zur Beurteilung erforderlich
Kosten
Für die Teilungsgenehmigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich insbesondere nach der Anzahl und der Art der Bebauung der zu teilenden bebauten Grundstücke.
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. In Fragen der Grundstücksteilung sollten Sie sich vor Einreichung des Antrages durch öffentlich-bestellte Vermessungsingenieure beraten lassen.
Benötigte Unterlagen:
- Formgebundener Antrag des Landes NRW (siehe unten "Formulare")
- Aktueller Lageplan in dreifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Angaben und Darstellungen Der Lageplan muss von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur oder vom Vermessungs- und Katasteramt gefertigt sein.
- Bauzeichnungen, soweit zur Beurteilung erforderlich