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Überwuchs
Anpflanzungen, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen, stellen eine unerlaubte Nutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetz NW dar.
Soweit der Eigentümer des Grundstücks, von dem der Überwuchs ausgeht, die hineinragenden Äste, Zweige o. Ä. nicht freiwillig entfernt, wird ein entsprechendes Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Beseitigung der überhängenden Äste, Zweige o. Ä. eingeleitet.
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz