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Nutzungsänderung: Baugenehmigung
Eine Nutzungsänderung ist eine Form der Baugenehmigung, die einen Bauantrag gem. § 60 BauO NRW voraussetzt. Die Notwendigkeit des Verfahrens innerhalb des Genehmigungskomplexes hängt von der Relevanz der Nutzungsänderung ab und deren mögliche Auswirkungen auf Gebäude und Umwelt. Somit ist es verständlich, dass kleinere Änderungen einer Nutzung z. B. von Kleingewerbe A in Kleingewerbe B innerhalb eines Gebäudes einen wesentlich geringeren Prüfungsaufwand nach sich ziehen als solche Nutzungsänderungen, die eine schädliche Auswirkung befürchten lassen.
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Nutzungsänderung ist eine Form der Baugenehmigung, die einen Bauantrag gem. § 60 BauO NRW voraussetzt. Die Notwendigkeit des Verfahrens innerhalb des Genehmigungskomplexes hängt von der Relevanz der Nutzungsänderung ab und deren mögliche Auswirkungen auf Gebäude und Umwelt. Somit ist es verständlich, dass kleinere Änderungen einer Nutzung z. B. von Kleingewerbe A in Kleingewerbe B innerhalb eines Gebäudes einen wesentlich geringeren Prüfungsaufwand nach sich ziehen als solche Nutzungsänderungen, die eine schädliche Auswirkung befürchten lassen.
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