BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bestattungskosten: Übernahme
Rechtsgrundlage für die Übernahme von Bestattungskosten ist § 74 Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - (SGB XII). Danach werden die erforderlichen Kosten für eine Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
In welchem Fall kann ich die Übernahme von Bestattungskosten beantragen?
Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn
- die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat
- der/die Verpflichteten nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten beantragen?
Eine Übernahme der Bestattungskosten kann beantragen, wer rechtlich verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. Dies sind in nachstehender Reihenfolge:
- vertraglich Verpflichtete (z.B. aus einem notariellen Vertrag heraus)
- der Erbe oder die Erben
- der Vater des Kindes beim Tode der nicht mit ihm verheirateten Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung
- die Unterhaltspflichtigen (Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern)
- derjenige, der aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht tätig geworden ist und die Kosten zu tragen hat.
Welche Bestattungskosten werden übernommen?
Es können nur die unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessenen Kosten übernommen werden.
Wer ist zuständig für die Bearbeitung und Übernahme der Bestattungskosten?
Falls die/der Verstorbene bis zum Tode Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) erhalten hat, die Behörde, die diese Leistungen gewährt hat.
In anderen Fällen die Gemeinde oder Stadt am Sterbeort (nicht Wohnort). Dies gilt auch dann, wenn der/die Verstorbene Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) erhalten hat.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann vor oder auch noch nach einer Bestattung gestellt werden, im Regelfall innerhalb von 3 Monaten nach dem Todestag. Es empfiehlt sich jedoch, dies bereits vorher zu erledigen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüberhinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Zur Kostenübernahme ist es erforderlich, Nachweise zu erbringen, da die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme geprüft werden müssen. Auch sei bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Sie selbst damit einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, der folglich auch diverse Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erfordert.
Das Antragsformular und eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen des/der Antragstelllenden und von der/dem Verstorbenen stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache und Antragstellung ist erforderlich.
Unterlagen
- Antragsformular
Unterlagen des/der Antragstellenden:
- Unterlagen über das Einkommen (diese Unterlagen sind auch vom jeweiligen Ehepartner/Lebenspartner erforderlich)
- z.B. Rentenbescheide, Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes/Jobcenters/Sozialamtes, Bescheide der Krankenkasse/Kindergeldkasse/Wohngeldstelle, Nachweise über Unterhalt, Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sonstige Einkünfte
- Unterlagen über Vermögen (diese Unterlagen sind auch vom jeweiligen Ehepartner/Lebenspartner erforderlich)
- z.B. Barvermögen, Bankguthaben, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Haus- und Grundvermögen, Kraftfahrzeuge, sonstiges Vermögen
- Mietvertrag / Mietbescheinigung
- Aktueller Kontoauszug und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Erbschein oder Erbausschlagungserklärung aller in Frage kommenden Erben
- Kundenfinanzstatus oder Bescheinigung der Hausbank, sowie aller Banken, bei der Konten/Geldanlagen bestehen zum Zeitpunkt des Todes (Kontenstände, Girokonten, Sparbücher, Geldanlagen, Bausparverträge usw.)
Unterlagen des/der Verstorbenen:
- Sterbeurkunde
- Rechnung des Bestatters
- Gebührenbescheid der städtischen Bestattungskosten
- Gebührenbescheid des Krematoriums
- Letzter Kontoauszug des Verstorbenen und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Unterlagen über das Einkommen
- z.B. Rentenbescheide, Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes/Jobcenters/Sozialamtes, Bescheide der Krankenkasse/Kindergeldkasse/Wohngeldstelle, Nachweise Unterhalt, Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sonstige Einkünfte
- Angaben zum Nachlass (Vermögen)
- z.B. Barvermögen, Bankguthaben, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Haus- und Grundvermögen, Kraftfahrzeuge, sonstiges Vermögen
- Unterlagen Sterbegeldversicherung/Bestattungsvorsorge
- Familienbuch (in deutscher Sprache bzw. amtlich beglaubigte Übersetzung)
- Erbschein oder Erbausschlagungserklärung aller in Frage kommenden Erben
- Namen und Anschriften der Kinder des Verstorbenen
- bei Ausländern: Reisepass
- Kundenfinanzstatus oder Bescheinigung der Hausbank, sowie aller Banken, bei der Konten/Geldanlagen bestehen zum Zeitpunkt des Todes (Kontenstände, Girokonten, Sparbücher, Geldanlagen, Bausparverträge usw.)
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Rechtsgrundlage für die Übernahme von Bestattungskosten ist § 74 Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - (SGB XII). Danach werden die erforderlichen Kosten für eine Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
In welchem Fall kann ich die Übernahme von Bestattungskosten beantragen?
Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn
- die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat
- der/die Verpflichteten nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten beantragen?
Eine Übernahme der Bestattungskosten kann beantragen, wer rechtlich verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. Dies sind in nachstehender Reihenfolge:
- vertraglich Verpflichtete (z.B. aus einem notariellen Vertrag heraus)
- der Erbe oder die Erben
- der Vater des Kindes beim Tode der nicht mit ihm verheirateten Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung
- die Unterhaltspflichtigen (Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern)
- derjenige, der aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht tätig geworden ist und die Kosten zu tragen hat.
Welche Bestattungskosten werden übernommen?
Es können nur die unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessenen Kosten übernommen werden.
Wer ist zuständig für die Bearbeitung und Übernahme der Bestattungskosten?
Falls die/der Verstorbene bis zum Tode Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) erhalten hat, die Behörde, die diese Leistungen gewährt hat.
In anderen Fällen die Gemeinde oder Stadt am Sterbeort (nicht Wohnort). Dies gilt auch dann, wenn der/die Verstorbene Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) erhalten hat.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann vor oder auch noch nach einer Bestattung gestellt werden, im Regelfall innerhalb von 3 Monaten nach dem Todestag. Es empfiehlt sich jedoch, dies bereits vorher zu erledigen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüberhinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Zur Kostenübernahme ist es erforderlich, Nachweise zu erbringen, da die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme geprüft werden müssen. Auch sei bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Sie selbst damit einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, der folglich auch diverse Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erfordert.
Das Antragsformular und eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen des/der Antragstelllenden und von der/dem Verstorbenen stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache und Antragstellung ist erforderlich.
- Antragsformular
Unterlagen des/der Antragstellenden:
- Unterlagen über das Einkommen (diese Unterlagen sind auch vom jeweiligen Ehepartner/Lebenspartner erforderlich)
- z.B. Rentenbescheide, Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes/Jobcenters/Sozialamtes, Bescheide der Krankenkasse/Kindergeldkasse/Wohngeldstelle, Nachweise über Unterhalt, Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sonstige Einkünfte
- Unterlagen über Vermögen (diese Unterlagen sind auch vom jeweiligen Ehepartner/Lebenspartner erforderlich)
- z.B. Barvermögen, Bankguthaben, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Haus- und Grundvermögen, Kraftfahrzeuge, sonstiges Vermögen
- Mietvertrag / Mietbescheinigung
- Aktueller Kontoauszug und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Erbschein oder Erbausschlagungserklärung aller in Frage kommenden Erben
- Kundenfinanzstatus oder Bescheinigung der Hausbank, sowie aller Banken, bei der Konten/Geldanlagen bestehen zum Zeitpunkt des Todes (Kontenstände, Girokonten, Sparbücher, Geldanlagen, Bausparverträge usw.)
Unterlagen des/der Verstorbenen:
- Sterbeurkunde
- Rechnung des Bestatters
- Gebührenbescheid der städtischen Bestattungskosten
- Gebührenbescheid des Krematoriums
- Letzter Kontoauszug des Verstorbenen und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Unterlagen über das Einkommen
- z.B. Rentenbescheide, Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes/Jobcenters/Sozialamtes, Bescheide der Krankenkasse/Kindergeldkasse/Wohngeldstelle, Nachweise Unterhalt, Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sonstige Einkünfte
- Angaben zum Nachlass (Vermögen)
- z.B. Barvermögen, Bankguthaben, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Haus- und Grundvermögen, Kraftfahrzeuge, sonstiges Vermögen
- Unterlagen Sterbegeldversicherung/Bestattungsvorsorge
- Familienbuch (in deutscher Sprache bzw. amtlich beglaubigte Übersetzung)
- Erbschein oder Erbausschlagungserklärung aller in Frage kommenden Erben
- Namen und Anschriften der Kinder des Verstorbenen
- bei Ausländern: Reisepass
- Kundenfinanzstatus oder Bescheinigung der Hausbank, sowie aller Banken, bei der Konten/Geldanlagen bestehen zum Zeitpunkt des Todes (Kontenstände, Girokonten, Sparbücher, Geldanlagen, Bausparverträge usw.)