BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Zuschuss: Jugendpflege Modellmaßnahmen
Gefördert werden besondere Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendpflege, insbesondere solche mit Modell- und Projektcharakter oder andere, die geeignet sind, neue Erkenntnisse und Wege der Jugendarbeit zu eröffnen. Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stat Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt.
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (keine Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
Kosten
keine
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gefördert werden besondere Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendpflege, insbesondere solche mit Modell- und Projektcharakter oder andere, die geeignet sind, neue Erkenntnisse und Wege der Jugendarbeit zu eröffnen. Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stat Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt.
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (keine Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan