BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Ausnahmegenehmigungen StVO
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller die in der Straßenverkehrsordnung(StVO) genannten Ausnahmen genehmigen (§ 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b, 5, 5b, 7 und 11 StVO).
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( zwischen 10,20 Euro und 767,-- Euro ).
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller die in der Straßenverkehrsordnung(StVO) genannten Ausnahmen genehmigen (§ 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b, 5, 5b, 7 und 11 StVO).
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1587/show