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Gaststätten - Bewirtung aus besonderem Anlass (Schankerlaubnis)
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätetestens drei Wochen vor der Veranstaltung ein.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Unterlagen
- Online-Antrag
oder
- Antragsformular
Anlagen:
- ggf. Lageplan
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Mind. 45,00 Euro
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätetestens drei Wochen vor der Veranstaltung ein.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1589/show