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Reisegewerbe: Neuantrag
Sie möchten zum ersten Mal eine Erlaubnis für ein Reisegewerbe beantragen.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 55 der Gewerbeordnung
Benötigte Unterlagen:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts.
- Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als eine juristische Person, zum Beispiel als AG, GmbH, oder eingetragener Verein? Dann müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, bei der Antragstellung vorlegen, also für Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende. - Das gleiche gilt für Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Kosten
Werden im Einzelfall berechnet. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro. Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, aber bereits mit seiner Bearbeitung begonnen wurde. Ebenfalls müssen Gebühren gezahlt werden, wenn der Antrag abgelehnt wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde. Die Gebühr beträgt dann im Regelfall 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Sie möchten zum ersten Mal eine Erlaubnis für ein Reisegewerbe beantragen.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 55 der Gewerbeordnung
Benötigte Unterlagen:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts.
- Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als eine juristische Person, zum Beispiel als AG, GmbH, oder eingetragener Verein? Dann müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, bei der Antragstellung vorlegen, also für Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende. - Das gleiche gilt für Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.