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Hundesteuer
Die Steuerpflicht beginnt zum Ersten des Monats der Aufnahme und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben, abhandenkommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus Erkelenz endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Bei Veräußerung oder Abgabe an einen neuen Hundehalter, ist die Adresse des neuen Halters bei Abmeldung mitzuteilen. Bitte geben Sie bei Abmeldung die Steuermarke zurück.
Für die An- und Abmeldung des Hundes stehen Ihnen unsere Online-Dienstleistungen zur Verfügung.
Kosten
für einen Hund: 56,00 EUR; für zwei Hunde: je Hund 98,00 EUR; für drei oder mehr Hunde: je Hund 126,00 EUR; für einen gefährlicher Hund oder für einen Hund mit besonderem Gefährdungspotential: 448,00 EUR; für zwei oder mehr gefährliche Hunde oder Hunde mit besonderem Gefährdungspotential: je Hund 784,00 EUR
Siehe auch
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Weiterführende Links
Zuständige Einrichtungen
Steuerabteilung
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: steueramt@erkelenz.de
Abgaben und Zahlungsabwicklung
Zuständige Kontaktpersonen
Die Steuerpflicht beginnt zum Ersten des Monats der Aufnahme und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben, abhandenkommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus Erkelenz endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Bei Veräußerung oder Abgabe an einen neuen Hundehalter, ist die Adresse des neuen Halters bei Abmeldung mitzuteilen. Bitte geben Sie bei Abmeldung die Steuermarke zurück.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1596/show