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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Bei berechtigtem Interesse (z. B. bei Erwerb eines Grundstückes) kann bei der Bauaufsichtsbehörde erfragt werden, ob zu Lasten eines Grundstückes eine Baulast eingetragen ist. Das Auskunftsersuchen erfolgt über den Online-Antrag. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück/e) bereitzuhalten.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der nachgefragten Grundstücke und ob Baulasteintragungen vorliegen.
Hinweise und Besonderheiten
Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Bei berechtigtem Interesse (z. B. bei Erwerb eines Grundstückes) kann bei der Bauaufsichtsbehörde erfragt werden, ob zu Lasten eines Grundstückes eine Baulast eingetragen ist. Das Auskunftsersuchen erfolgt über den Online-Antrag. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück/e) bereitzuhalten.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1605/show