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Sterbefallbeurkundung
Beurkundung des Todes von Personen, die in Erkelenz gestorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen)
Ein Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Wer zu dieser Anzeige verpflichtet ist, hängt davon ab, wo die Person verstorben ist.
Ist die Person zu Hause verstorben, so ist
- jeder, der mit der Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- der Eigentümer der Wohnung oder
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet.
Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.
In der Regel beauftragen die Angehörigen einen Bestatter/eine Bestatterin, die Beurkundung beim Standesamt zu regeln.
Der Bestatter/die Bestatterin sendet dem Standesamt vorab alle erforderlichen Unterlagen per eMail an standesamt@erkelenz.de.
Sobald der Sterbefall beurkundet ist, erhält der Bestatter/die Bestatterin vom Standesamt eine Rückmeldung bzw. den Link zur Terminbuchung über das Serviceportal.
Zu diesem Termin werden alle Unterlagen im Original vorgelegt. Der Bestatter/die Bestatterin erhält die Sterbeurkunden gegen Zahlung der Gebühren ausgehändigt.
Gebühren:
10,- Euro für die erste Urkunde je Format, 5,- Euro für jede weitere Urkunde des gleichen Formats sowie 3-4 gebührenfreie Urkunden (Friedhofsamt, Kranken- und Rentenversicherung)
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung Nebenstelle
Franziskanerplatz 10
41812 Erkelenz
E-Mail: standesamt@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Beurkundung des Todes von Personen, die in Erkelenz gestorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen)
Ein Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Wer zu dieser Anzeige verpflichtet ist, hängt davon ab, wo die Person verstorben ist.
Ist die Person zu Hause verstorben, so ist
- jeder, der mit der Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- der Eigentümer der Wohnung oder
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet.
Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.
In der Regel beauftragen die Angehörigen einen Bestatter/eine Bestatterin, die Beurkundung beim Standesamt zu regeln.
Der Bestatter/die Bestatterin sendet dem Standesamt vorab alle erforderlichen Unterlagen per eMail an standesamt@erkelenz.de.
Sobald der Sterbefall beurkundet ist, erhält der Bestatter/die Bestatterin vom Standesamt eine Rückmeldung bzw. den Link zur Terminbuchung über das Serviceportal.
Zu diesem Termin werden alle Unterlagen im Original vorgelegt. Der Bestatter/die Bestatterin erhält die Sterbeurkunden gegen Zahlung der Gebühren ausgehändigt.
Gebühren:
10,- Euro für die erste Urkunde je Format, 5,- Euro für jede weitere Urkunde des gleichen Formats sowie 3-4 gebührenfreie Urkunden (Friedhofsamt, Kranken- und Rentenversicherung)
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1620/show