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Zinsabsenkungsanträge für die NRW.Bank
Die darlehensverwaltende Stelle (NRW-BANK) hat den Darlehensnehmern die Erhöhung des Zinssatzes, die Höhe der neuen Jahresleistung sowie den Leistungsabschnitt, für den die höhere Leistung erstmalig entrichtet werden soll, schriftlich mitzuteilen. Zugleich hat sie die Darlehensnehmer schriftlich über die Möglichkeiten und Modalitäten einer Zinssenkung zu informieren. Die Möglichkeit der Zinssenkung ist vom Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen abhängig. Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird von den Ansprechpartnern berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können sich bis auf 0 % verringern.
Nähere Auskünfte erteilt die NRW-Bank. http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/
Benötigte Unterlagen:
Für den Zinssenkungsantrag werden benötigt:
- Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres einschl. des aktuellen Einkommens oder
- Vorlage des aktuellen Steuerbescheides,
- aktueller Rentenanpassungsbescheid,
- Leistungsnachweise ALG I,
- Leistungsnachweise ALG II,
- Nachweis Kindergeld in Form eines Kontoauszuges,
- Nachweis über Unterhaltszahlungen,
- Nachweise Krankengeld/Übergangsgeld,
- Kopie Schwerbehindertenausweis,
- Nachweis Besuchsrecht,
- bei Schwangerschaft Kopie des Mutterpasses,
- bei jungen Ehepaaren Kopie der Heiratsurkunde (junge Ehepaare sind Verheiratete bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat).
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.
Kosten
10,00 EURO
Hinweise und Besonderheiten
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