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Maßnahmen auf sozialem Gebiet: Zuschuss
Gefördert werden Veranstaltungen und Vorhaben, die der Information und der Hinführung zum Verständnis sozialer und gesellschaftspolitischer Probleme dienen, soziale Einsätze sowie Hilfen für soziale Minderheiten und Randgruppen usw. und Besichtigungen vorbildlicher Jugendeinrichtungen.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der nachzuweisenden Kosten, höchstens jedoch 160,00 EUR je Maßnahme.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz