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Friedhof: Genehmigung von Grabmalen
Gemäß §§ 22 und 23 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Erkelenz der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Genehmigung erfolgt dann nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks – TA Grabmal.
Auch ist hierbei zu beachten, dass der Nutzungsberechtigte oder eine von ihm bevollmächtigte Person der Friedhofsverwaltung spätestens sechs Wochen nach der Fertigstellung der Grabmalanlage die Dokumentation der Abnahmeprüfung und die Abnahmebescheinigung entsprechend der TA Grabmal vorzulegen hat.
Benötigte Unterlagen
Antragsformular 2-fach
Skizze der Grabmalanlage 2-fach
Unterlagen
Antragsformular 2-fach
Skizze der Grabmalanlage 2-fach
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gemäß §§ 22 und 23 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Erkelenz der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Genehmigung erfolgt dann nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks – TA Grabmal.
Auch ist hierbei zu beachten, dass der Nutzungsberechtigte oder eine von ihm bevollmächtigte Person der Friedhofsverwaltung spätestens sechs Wochen nach der Fertigstellung der Grabmalanlage die Dokumentation der Abnahmeprüfung und die Abnahmebescheinigung entsprechend der TA Grabmal vorzulegen hat.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3440/show