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Schülerfahrkosten (Bus-Ticket)
Die Stadt Erkelenz erstattet Schülerfahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, d. h., die in der Schülerfahrkostenverordnung NRW festgelegten notwendigen Fahrkosten.
Grundschulen:
- Schüler:innen der Primärstufe (Klasse 1-4) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 2 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
weiterführende Schulen:
- Schüler:innen der Sekundarstufe I (Klasse 5-9) und Sekundarstufe II (Klasse 10) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 3,5 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
- Schüler:innen der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 5 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
Alle Schüler:innen, die innerhalb dieser Entfernungsgrenzen wohnen, erhalten keine Erstattung. Für diese Schüler:innen besteht nicht die Möglichkeit, eine Schülerjahreskarte zu erhalten. Sie müssen Wochen- oder Monatskarten für Auszubildende selber kaufen.
Auswärtige Schüler:innen, die außerhalb der o. g. Entfernungsgrenzen wohnen, zahlen die Differenz der Fahrkosten von nächstgelegener Schule nach Erkelenz als Eigenanteil. Diese Schüler:innen haben die Möglichkeit, eine Schülerjahreskarte zu beantragen.
Bei Grenzfällen wird die genaue Entfernung vom Wohnhaus zur nächstgelegenen Schule mit Hilfe von TIM-Online ermittelt (Topografisches Informationsmanagement des Landes Nordrhein-Westfalen). Sie können auch vorab, z. B. bei google maps, die ungefähre Entfernung zur nächstgelegenen Schule ermitteln. Hier muss die Routenoption „Fußgänger“ gewählt werden, da gemäß Schülerfahrkostenverordnung NRW der Fußweg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule zu Grunde gelegt wird.
Um zu gewährleisten, dass jede:r Schüler:in zum Beginn des neuen Schuljahres ihre/seine Jahresfahrkarte in der Schule ausgehändigt bekommt, wird gebeten, dass der Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahreskarte so zeitnah wie möglich eingereicht wird.
Bei Verlust wird die Schülerjahreskarte gegen Zahlung eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von 15,-- € an die West Energie- und Verkehr GmbH ersetzt.
Unterlagen
Antragsunterlagen:
- Online-Antrag
oder
- Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten
Anlagen:
- ggfs. Begründung besonderer Gefährlichkeit
- ggfs. Nachweis sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
- ggfs. Nachweis Schulzuweisung
- ggfs. Nachweis Schulablehnung
- ggfs. ärztliche Bescheinigung gesundheitlicher Gründe
- ggfs. Nachweis Schwerbehindertenausweis "G" oder "H"
Hinweise und Besonderheiten
Für Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto NRW benötigt. Hier können Sie sich registrieren.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Bildung und Sport
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Stadt Erkelenz erstattet Schülerfahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, d. h., die in der Schülerfahrkostenverordnung NRW festgelegten notwendigen Fahrkosten.
Grundschulen:
- Schüler:innen der Primärstufe (Klasse 1-4) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 2 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
weiterführende Schulen:
- Schüler:innen der Sekundarstufe I (Klasse 5-9) und Sekundarstufe II (Klasse 10) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 3,5 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
- Schüler:innen der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 5 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
Alle Schüler:innen, die innerhalb dieser Entfernungsgrenzen wohnen, erhalten keine Erstattung. Für diese Schüler:innen besteht nicht die Möglichkeit, eine Schülerjahreskarte zu erhalten. Sie müssen Wochen- oder Monatskarten für Auszubildende selber kaufen.
Auswärtige Schüler:innen, die außerhalb der o. g. Entfernungsgrenzen wohnen, zahlen die Differenz der Fahrkosten von nächstgelegener Schule nach Erkelenz als Eigenanteil. Diese Schüler:innen haben die Möglichkeit, eine Schülerjahreskarte zu beantragen.
Bei Grenzfällen wird die genaue Entfernung vom Wohnhaus zur nächstgelegenen Schule mit Hilfe von TIM-Online ermittelt (Topografisches Informationsmanagement des Landes Nordrhein-Westfalen). Sie können auch vorab, z. B. bei google maps, die ungefähre Entfernung zur nächstgelegenen Schule ermitteln. Hier muss die Routenoption „Fußgänger“ gewählt werden, da gemäß Schülerfahrkostenverordnung NRW der Fußweg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule zu Grunde gelegt wird.
Um zu gewährleisten, dass jede:r Schüler:in zum Beginn des neuen Schuljahres ihre/seine Jahresfahrkarte in der Schule ausgehändigt bekommt, wird gebeten, dass der Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahreskarte so zeitnah wie möglich eingereicht wird.
Bei Verlust wird die Schülerjahreskarte gegen Zahlung eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von 15,-- € an die West Energie- und Verkehr GmbH ersetzt.
Antragsunterlagen:
- Online-Antrag
oder
- Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten
Anlagen:
- ggfs. Begründung besonderer Gefährlichkeit
- ggfs. Nachweis sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
- ggfs. Nachweis Schulzuweisung
- ggfs. Nachweis Schulablehnung
- ggfs. ärztliche Bescheinigung gesundheitlicher Gründe
- ggfs. Nachweis Schwerbehindertenausweis "G" oder "H"
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Für Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto NRW benötigt. Hier können Sie sich registrieren.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/636596/show